Der Freibetrag für steuerfreie Maßnahmen
zur betrieblichen Gesundheitsförderung liegt bei 600,-Euro.
So können auch kleinere Arbeitgeber Mitarbeitern etwas Gutes tun.
Die Kosten für Kurse zur besseren Stressbewältigung und Gesundheitskurse kann der Arbeitgeber seit Jahresanfang 2020 zusätzlich zum vereinbarten Lohn abgabenfrei bis zu einer Höhe von 600,-€ jährlich übernehmen.
Für die Steuerfreiheit muss die gesundheitsfördernde Maßnahme aber bestimmte Voraussetzungen (Zertifizierung-Qualität) erfüllen.
Ist ein QiGong-Kurs von der „Zentralen Prüfstelle Zertifizierung“ der gesetzlichen Krankenkassen abgesegnet und wird dieser als externes Angebot bei den Krankenkassen gelistet, dann ist er problemlos steuerlich förderfähig.
Kursbeiträge zu QiGong-Kursen, fallen unter die Steuerbefreiung, wenn die Teilnahme an zertifizierten Kursen durch Bescheinigungen nachgewiesen werden kann.
Auch bei Entspannungsreisen fällt der entsprechende Anteil des zertifizierten Kurses unter diese Möglichkeit.
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"Ich freue mich darauf, noch viele Menschen für das medizinische QiGong zu begeistern und ihnen näherzubringen.
QiGong kann eine wunderbare und hilfreiche Begleitung auf dem eigenen Lebensweg sein."
Ein Spruch aus der Traditionellen Chinesischen Medizin
"Die Zeit,
die Du Dir nicht für Deine Gesundheit nimmst,
nimmt sich die Krankheit“